Allgemeines
4.1 Prüfungsordnung
Die gültige WUSV-PO, SchH 3, Fassung 2004. Die teilnehmenden Hunde müssen im Jahre 2011 eine SchH 3 bzw. IPO 3 oder gleichwertige Prüfung mit 250 Punkten (GUT) bestanden haben und dabei vom gemeldeten Hundeführer geführt worden sein. Diese Prüfung ist bereits bei der Meldung nachzuweisen.
4.2 Meldeschluss:
Der endgültige Meldeschluss ist festgelegt auf den 05.09.2011. Das originale Anmeldungsformular auf der Homepage muss mit folgenden Informationen ausgefüllt werden:
4.3 Meldeadresse:
Die endgültige Anmeldung wird via Homepage www.wusv-2011.com , Meldeschein oder per Post gesendet an
Zentralclub für Deutsche Schäferhunde der Ukraine
Proektnaya 65, 49035 Dnepropetrowsk
4.4 Startnummern
Die ausgegebenen Startnummern sind Eigentum des teilnehmenden Hundeführers nach der WM 2011. Die Startnummern müssen während der Eröffnungszeremonie, Auslosung sowie von der Anmeldung des Hundeführers zur Abt. A, B und C bis zum Abschluss der betreffenden Gruppe sichtbar getragen werden.
4.5 Mannschaftsquartiere und Hotelreservierungen
Hotelbuchungen sind über den Fremdenverkehrsverein und die links auf der website des Organisators problemlos möglich.
www.wusv-2011.com
Für spezielle Fragen wenden Sie sich bitte an den Organisationsleiter.
4.6 Für die teilnehmenden Hunde sind folgende Unterlagen mitzuführen:
· Ahnentafel
· Bewertungsheft (Nachweis SchH 3)
· Gültiger internationaler Impfpass (siehe Veterinärbestimmungen)
· Nachweis über Hundehaftpflichtversicherung
· Tollwutimpfung
· Hundepass = Gesundheitsattest
4.7 Personeneinreisebestimmungen
Ein gültiger Reisepass ist vorgeschrieben. Weitere Auskünfte erteilt das im jeweiligen Land ansässige ukrainische Konsulat.
4.8 Tierschutzrechtliche Bestimmungen
Für das Ausbilden und Trainieren von Hunden außerhalb oder während der Veranstaltung ist verboten:
* jegliche Form von Gewalt oder Aggression auszuüben
* der Gebrauch und/oder das Tragen von Teleimpulsgeräten und deren Attrappen
* der Gebrauch und/oder das Tragen von Stachelhalsbändern, Krallenhalsbänder
Verstöße gegen die Bestimmungen können zu einer Disqualifikation an der WUSV-WM 2011 führen. Wenn der Hund im Auto oder Autoanhänger hinterlassen wird, muss der Hundehalter dafür sorgen, dass dem Hund ausreichend frische Luft und Wasser zur Verfügung stehen.
4.9 Veterinärbestimmungen
Die Veranstaltung wird amtstierärztlich überwacht.
Um eine Starterlaubnis zu erhalten, muss jeder teilnehmende Hund bis spätestens Dienstag, den 04.10.2011, 18.00 Uhr eine tierärztliche Untersuchung absolvieren. Ein Plan zur Tierarztkontrolle wird bei der Anmeldung im Stadion ausgegeben. Der Tierarzt wird die Untersuchung am Montag, 03.10.2011, 14.00 – 18.00 Uhr und Dienstag, 04.10.11 ab 8.00 – 18.00 Uhr vornehmen.
Als läufig gemeldete Hündinnen müssen vom Tierarzt auf Läufigkeit untersucht werden.
Während der gesamten Veranstaltung steht ein Tierarzt zur Verfügung.
Der Veranstalter hat das Recht, zu jeder Zeit eine Tierarztuntersuchung durchführen zu lassen, wenn die teilnehmenden Hunde Anzeichen von Schäden oder Krankheiten aufweisen. Der Tierarztbescheid gilt zu jeder Zeit.
Die genauen Impfbestimmungen sind auf der Homepage des Veranstalters nachzulesen.
4.10 Arzt / Zahnarztbesuche
Auslandskrankenscheine der gesetzlichen Krankenversicherungsanstalten oder Ersatzkassen werden teilweise anerkannt. Vorteilhaft ist es auf jeden Fall eine private Krankenversicherung für die Zeitdauer des Aufenthaltes in der Ukraine abzuschließen. Private Krankenversicherungen beinhalten in aller Regel Zahnschmerzbehandlungen sowie auch Krankenrücktransporte.
Das Organisationsbüro kann über die nächstliegende Arzt- und Zahnarztpraxen, Unfallkliniken auch Tierarztpraxen oder Tierkliniken informieren.
Die 27 EU Länder Reisenden siehe die homepage: http//ec.europa.eu/social/
4.11 Restaurantbesuche
Bei größeren Gesellschaften ist es zweckmäßig, in Speiserestaurants eine Tischreservierung rechtzeitig vorzunehmen.
Menü- und Getränkekarten liegen in vielen Restaurants in deutscher oder englischer Sprache auf.
Preise (Essen und Trinken), auch Hotelfrühstück sind immer inklusive Steuern. In der Regel ist es jedoch üblich, je nach Serviceleistung einen zusätzlichen freiwilligen Beitrag von rd. 5% der Rechnungssumme zu entrichten.
Kreditkartenzahlungen mit den gängigen Kreditkarten sind in den meisten Hotels und Restaurants möglich.
4.12 Straßenverkehr
In der Ukraine gilt „Rechtsverkehr“.
Die Fahrzeuge sind auf Parkplätzen, auch bei kurzzeitigem Verlassen immer zu verschließen. Wertgegenstände, Kameras, Geld, Reisepässe usw. niemals offen im Fahrzeug liegen lassen.
4.13 Benzinpreise
Abhängig von Gesellschaft und dem aktuellen Ölpreisniveau betragen die Preise
· ca. 8,60 UAH (0,81 €) / Liter für bleifrei Eurosuper
· ca. 7.90 UAH ( 0,75 €) / Liter für Dieselkraftstoff
4.14 Zahlungsweise der Ukraine
Die Landeswährung ist Hriwna (UAH).
Geldwechsel von einer ausländischen Währung in EURO ist in allen Banken während der Geschäftszeiten sowie in Wechselstuben an den Flughäfen möglich. Devisentausch in Hotels ist eher nicht zu empfehlen.
Die sicherste Möglichkeit bieten Kreditkarten der gängigen Gesellschaften (VISA, Diners, Amex …). Beim Anmieten eines Mietfahrzeuges ist der Besitz einer Kreditkarte unerlässlich. Außerdem gibt es die Möglichkeit mit Code bei Bargeldautomaten Geld zu beheben.
Die gültige WUSV-PO, SchH 3, Fassung 2004. Die teilnehmenden Hunde müssen im Jahre 2011 eine SchH 3 bzw. IPO 3 oder gleichwertige Prüfung mit 250 Punkten (GUT) bestanden haben und dabei vom gemeldeten Hundeführer geführt worden sein. Diese Prüfung ist bereits bei der Meldung nachzuweisen.
4.2 Meldeschluss:
Der endgültige Meldeschluss ist festgelegt auf den 05.09.2011. Das originale Anmeldungsformular auf der Homepage muss mit folgenden Informationen ausgefüllt werden:
- * Name des teilnehmenden Hundeführers (Passkopie, Staatsbürgerschaft muss durch Urkunde nachgewiesen werden).
- * Name und Geschlecht des Hundes
- * Zuchtbuch-Nummer des Hundes
- * Tätowier-Nummer, evtl. Chip-Nummer
- * Wurftag
- * Name und Zuchtbuch-Nummer der Elterntiere
- * Anzahl Punkte (250 Punkte „Gut“) zur Qualifikation in Abt. A, B, C und total Name des Hundeführers, Richter, Datum (muss im laufenden Jahr gewesen sein)
- * Name und Adresse des entsendenden Verbandes
- * Bestätigungen des anmeldenden WUSV-Mitgliedsvereines
- * Mannschaftsführer: Name, Adresse, Tel.Nr., Fax Nr., Email, Foto im Passformat
- * Mannschaftsführer-Assistent: Name, Adresse, Tel.Nr., Fax Nr., Email, Foto im Passformat
4.3 Meldeadresse:
Die endgültige Anmeldung wird via Homepage www.wusv-2011.com , Meldeschein oder per Post gesendet an
Zentralclub für Deutsche Schäferhunde der Ukraine
Proektnaya 65, 49035 Dnepropetrowsk
4.4 Startnummern
Die ausgegebenen Startnummern sind Eigentum des teilnehmenden Hundeführers nach der WM 2011. Die Startnummern müssen während der Eröffnungszeremonie, Auslosung sowie von der Anmeldung des Hundeführers zur Abt. A, B und C bis zum Abschluss der betreffenden Gruppe sichtbar getragen werden.
4.5 Mannschaftsquartiere und Hotelreservierungen
Hotelbuchungen sind über den Fremdenverkehrsverein und die links auf der website des Organisators problemlos möglich.
www.wusv-2011.com
Für spezielle Fragen wenden Sie sich bitte an den Organisationsleiter.
4.6 Für die teilnehmenden Hunde sind folgende Unterlagen mitzuführen:
· Ahnentafel
· Bewertungsheft (Nachweis SchH 3)
· Gültiger internationaler Impfpass (siehe Veterinärbestimmungen)
· Nachweis über Hundehaftpflichtversicherung
· Tollwutimpfung
· Hundepass = Gesundheitsattest
4.7 Personeneinreisebestimmungen
Ein gültiger Reisepass ist vorgeschrieben. Weitere Auskünfte erteilt das im jeweiligen Land ansässige ukrainische Konsulat.
4.8 Tierschutzrechtliche Bestimmungen
Für das Ausbilden und Trainieren von Hunden außerhalb oder während der Veranstaltung ist verboten:
* jegliche Form von Gewalt oder Aggression auszuüben
* der Gebrauch und/oder das Tragen von Teleimpulsgeräten und deren Attrappen
* der Gebrauch und/oder das Tragen von Stachelhalsbändern, Krallenhalsbänder
Verstöße gegen die Bestimmungen können zu einer Disqualifikation an der WUSV-WM 2011 führen. Wenn der Hund im Auto oder Autoanhänger hinterlassen wird, muss der Hundehalter dafür sorgen, dass dem Hund ausreichend frische Luft und Wasser zur Verfügung stehen.
4.9 Veterinärbestimmungen
Die Veranstaltung wird amtstierärztlich überwacht.
Um eine Starterlaubnis zu erhalten, muss jeder teilnehmende Hund bis spätestens Dienstag, den 04.10.2011, 18.00 Uhr eine tierärztliche Untersuchung absolvieren. Ein Plan zur Tierarztkontrolle wird bei der Anmeldung im Stadion ausgegeben. Der Tierarzt wird die Untersuchung am Montag, 03.10.2011, 14.00 – 18.00 Uhr und Dienstag, 04.10.11 ab 8.00 – 18.00 Uhr vornehmen.
Als läufig gemeldete Hündinnen müssen vom Tierarzt auf Läufigkeit untersucht werden.
Während der gesamten Veranstaltung steht ein Tierarzt zur Verfügung.
Der Veranstalter hat das Recht, zu jeder Zeit eine Tierarztuntersuchung durchführen zu lassen, wenn die teilnehmenden Hunde Anzeichen von Schäden oder Krankheiten aufweisen. Der Tierarztbescheid gilt zu jeder Zeit.
Die genauen Impfbestimmungen sind auf der Homepage des Veranstalters nachzulesen.
4.10 Arzt / Zahnarztbesuche
Auslandskrankenscheine der gesetzlichen Krankenversicherungsanstalten oder Ersatzkassen werden teilweise anerkannt. Vorteilhaft ist es auf jeden Fall eine private Krankenversicherung für die Zeitdauer des Aufenthaltes in der Ukraine abzuschließen. Private Krankenversicherungen beinhalten in aller Regel Zahnschmerzbehandlungen sowie auch Krankenrücktransporte.
Das Organisationsbüro kann über die nächstliegende Arzt- und Zahnarztpraxen, Unfallkliniken auch Tierarztpraxen oder Tierkliniken informieren.
Die 27 EU Länder Reisenden siehe die homepage: http//ec.europa.eu/social/
4.11 Restaurantbesuche
Bei größeren Gesellschaften ist es zweckmäßig, in Speiserestaurants eine Tischreservierung rechtzeitig vorzunehmen.
Menü- und Getränkekarten liegen in vielen Restaurants in deutscher oder englischer Sprache auf.
Preise (Essen und Trinken), auch Hotelfrühstück sind immer inklusive Steuern. In der Regel ist es jedoch üblich, je nach Serviceleistung einen zusätzlichen freiwilligen Beitrag von rd. 5% der Rechnungssumme zu entrichten.
Kreditkartenzahlungen mit den gängigen Kreditkarten sind in den meisten Hotels und Restaurants möglich.
4.12 Straßenverkehr
In der Ukraine gilt „Rechtsverkehr“.
Die Fahrzeuge sind auf Parkplätzen, auch bei kurzzeitigem Verlassen immer zu verschließen. Wertgegenstände, Kameras, Geld, Reisepässe usw. niemals offen im Fahrzeug liegen lassen.
4.13 Benzinpreise
Abhängig von Gesellschaft und dem aktuellen Ölpreisniveau betragen die Preise
· ca. 8,60 UAH (0,81 €) / Liter für bleifrei Eurosuper
· ca. 7.90 UAH ( 0,75 €) / Liter für Dieselkraftstoff
4.14 Zahlungsweise der Ukraine
Die Landeswährung ist Hriwna (UAH).
Geldwechsel von einer ausländischen Währung in EURO ist in allen Banken während der Geschäftszeiten sowie in Wechselstuben an den Flughäfen möglich. Devisentausch in Hotels ist eher nicht zu empfehlen.
Die sicherste Möglichkeit bieten Kreditkarten der gängigen Gesellschaften (VISA, Diners, Amex …). Beim Anmieten eines Mietfahrzeuges ist der Besitz einer Kreditkarte unerlässlich. Außerdem gibt es die Möglichkeit mit Code bei Bargeldautomaten Geld zu beheben.





