Unterordnung
7.1 Allgemeines
Die Unterordnung findet im Wechsel mit dem Schutzdienst im Stadion statt. Das Stadion hat ein Rasenfeld und eine Tartanumgrenzung. Die Laufrichtung geht von der Haupttribüne aus gesehen von links nach rechts. Die Schrittzahlen auf der ersten Geraden muss entsprechend der PO eingehalten werden, die Höchstschrittzahl wird entsprechend markiert. Die Vorführung einer Probeunterordnung ist nicht vorgesehen.
Die Hundeführer müssen während der Unterordnung einfache, sportliche Kleidung (Trainingsanzüge) jedoch keine vorbereiteten Hundeführer-Trainingswesten tragen.
7.2 Einlasskontrolle
Die Startbereitschaft muss ca. 15 Minuten vor der jeweiligen Startzeit durch den Mannschaftsführer (Assistenten) bei der Einlasskontrolle (Hundeführereingang) gemeldet werden. Es erfolgt eine Halsbandkontrolle. Erlaubt ist nur ein breitgliedriges, locker anliegendes, nicht verstellbares Kettenhalsband.
Sollte ein Hundeführer nicht spätestens 15 min. vor Start anwesend sein, hat dies die Disqualifikation zur Folge.
Die Tätowiernummer (Chip-Nummer) wird nach der Vorführung beim Hundeführerausgang überprüft.
7.3 Sprunggeräte / Bringgegenstände / Pistolen
Laut PO ist eine feste Hürde zu verwenden, welche 1,50 Meter breit und ein Meter hoch sein muss.
Die Schrägwand ist mit Steigleisten und einem rutschfesten Belag versehen. Die Abmessungen entsprechen der gültigen PO. Die Geräte werden beim Schutzdienst vom Vorführplatz entfernt, die Platzierung ist markiert. Die Anordnung der Geräte ist der beiliegenden Skizze zu entnehmen.
Prüfungsgleiche Sprunggeräte sind ebenfalls auf dem Trainingsgelände aufgestellt.
Apportierhölzer müssen in doppelter Ausführung (zwei identische Ausführungen) vorhanden sein. Gewichte und Abmessungen der Hölzer entsprechen der PO. Zusätzliche Gewichte dürfen nicht angebracht werden.
Gewicht des Bringholzes „ebene Erde“ 2.000 Gramm
Gewicht des Bringholzes „Hürde“ und „Schrägwand“ 650 Gramm
Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Bringhölzer sind von allen Teilnehmern zu verwenden. Eigene, dem Hundeführer gehörende Hölzer sind nicht zulässig.
Alle Apportierübungen sind in Laufrichtung durchzuführen.
2 Pistolen Kal. 6 mm mit Munition sind vom Veranstalter bereitzuhalten. Die Schussprobe findet auf der ersten Geraden statt.
7.4 Ablegeplatz
Rüden und Hündinnen werden auf getrennten Plätzen abgelegt. Die Ablegeplätze werden entsprechend gekennzeichnet.
Die Unterordnung findet im Wechsel mit dem Schutzdienst im Stadion statt. Das Stadion hat ein Rasenfeld und eine Tartanumgrenzung. Die Laufrichtung geht von der Haupttribüne aus gesehen von links nach rechts. Die Schrittzahlen auf der ersten Geraden muss entsprechend der PO eingehalten werden, die Höchstschrittzahl wird entsprechend markiert. Die Vorführung einer Probeunterordnung ist nicht vorgesehen.
Die Hundeführer müssen während der Unterordnung einfache, sportliche Kleidung (Trainingsanzüge) jedoch keine vorbereiteten Hundeführer-Trainingswesten tragen.
7.2 Einlasskontrolle
Die Startbereitschaft muss ca. 15 Minuten vor der jeweiligen Startzeit durch den Mannschaftsführer (Assistenten) bei der Einlasskontrolle (Hundeführereingang) gemeldet werden. Es erfolgt eine Halsbandkontrolle. Erlaubt ist nur ein breitgliedriges, locker anliegendes, nicht verstellbares Kettenhalsband.
Sollte ein Hundeführer nicht spätestens 15 min. vor Start anwesend sein, hat dies die Disqualifikation zur Folge.
Die Tätowiernummer (Chip-Nummer) wird nach der Vorführung beim Hundeführerausgang überprüft.
7.3 Sprunggeräte / Bringgegenstände / Pistolen
Laut PO ist eine feste Hürde zu verwenden, welche 1,50 Meter breit und ein Meter hoch sein muss.
Die Schrägwand ist mit Steigleisten und einem rutschfesten Belag versehen. Die Abmessungen entsprechen der gültigen PO. Die Geräte werden beim Schutzdienst vom Vorführplatz entfernt, die Platzierung ist markiert. Die Anordnung der Geräte ist der beiliegenden Skizze zu entnehmen.
Prüfungsgleiche Sprunggeräte sind ebenfalls auf dem Trainingsgelände aufgestellt.
Apportierhölzer müssen in doppelter Ausführung (zwei identische Ausführungen) vorhanden sein. Gewichte und Abmessungen der Hölzer entsprechen der PO. Zusätzliche Gewichte dürfen nicht angebracht werden.
Gewicht des Bringholzes „ebene Erde“ 2.000 Gramm
Gewicht des Bringholzes „Hürde“ und „Schrägwand“ 650 Gramm
Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Bringhölzer sind von allen Teilnehmern zu verwenden. Eigene, dem Hundeführer gehörende Hölzer sind nicht zulässig.
Alle Apportierübungen sind in Laufrichtung durchzuführen.
2 Pistolen Kal. 6 mm mit Munition sind vom Veranstalter bereitzuhalten. Die Schussprobe findet auf der ersten Geraden statt.
7.4 Ablegeplatz
Rüden und Hündinnen werden auf getrennten Plätzen abgelegt. Die Ablegeplätze werden entsprechend gekennzeichnet.





